An das
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Postfach 15 49
92421 Schwandorf
Antrag auf Verlängerung eines
Telefon (tagsüber!) - Angabe freiwillig
Revierbezeichnung (Jagdbogen)
Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
Keine Änderungen gegenüber dem letzten Antrag.
Ich verpflichte mich, jede Änderung dem Landratsamt Schwandorf mitzuteilen.
Revierbezeichnung (Jagdbogen)
2. Angaben zur anrechenbaren Gesamtjagdfläche gem. § 11 Abs. 3 BJagdG:
Keine Änderungen gebenüber dem letzten Antrag.
Allein-/Mit-/Unterpächter, Eigenjagdbesitzer, Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis
Hiervon entfallen
auf mich
Hiervon entfallen
auf mich
E-Mail - Angabe freiwillig
Bezeichnung des Verfahrens
Ich bin Eigenjagdbesitzer folgender nicht verpachteter Reviere:
Revierbezeichnung (Jagdbogen)
Revierbezeichnung (Jagdbogen)
Ich besitze eine entgeltliche Erlaubnis für folgende Reviere:
Revierbezeichnung (Jagdbogen)
Für mich sind insge-
samt anzurechnen
Revierbezeichnung (Jagdbogen)
Gegen mich ist derzeit kein Strafverfahren anhängig.
Gegen mich ist derzeit kein Widerrufsverfahren nach dem WaffG anhängig.
Ich verpflichte mich, jede Änderung der Jagdpacht sofort der ausstellenden Behörde mitzuteilen.
Die Vorschriften des § 17 Abs. 1 Satz 2 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit den §§ 5, 6 Abs. 1 Waffen-
gesetz sind mir bekannt.
Mir ist bekannt, dass der Jagdschein bei falschen Angaben eingezogen werden kann.
Gegen mich besteht derzeit kein rechtskräftiges Waffenbesitzverbot.
Gegen mich ist ein Strafverfahren anhängig wegen:
Gegen mich ist ein Widerrufsverfahren anhängig wegen:
Körperliche und geistige Mängel
Ich bin nicht in meiner Geschäftsfähigkeit beschränkt oder geschäftsunfähig.
Ich bin nicht abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.
Ich bin nicht psychisch krank oder debil.
Unterschrift AntragstellerIn
Bei Minderjährigen auch Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs des § 15 Bundesjagdgesetz die Voraussetzungen für die Erteilung/Verlängerung des beantragten Jagdscheines prüfen zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihrer Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Die erhobenen Daten werden an folgende Stellen im Rahmen des Verfahrens weitergeleitet:
- Polizei
- Zentralstelle der Staatsanwaltschaft
- Zentralstelle der Justiz
- Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Landshut
Information zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten bei der Kreisverwaltungsbehörde - Hinweis gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)