Eingegangen beim Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1 am
Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis
nach dem Gaststättengesetz (GastG)
Personalien des Antragstellers/der Antragstellerin
Bei Ausländern
Bei juristischen Personen
Adresse (Straße, PLZ, Ort)
(Erwerbstätigkeit gestattet)
(Firmen- oder Vereinsname)
(Erlaubnisinhaber, bei juristischen Personen der Vertreter)
Angaben über den Betrieb
Gegenstand der Erlaubnis
Ich beantrage die Erteilung einer
beim Landratsamt Schwandorf.
Betriebssitz (Straße, PLZ, Ort)
Ich besitze hierfür eine gaststättenrechliche Erlaubnis des Landratsamtes Schwandorf
Ich besitze hierfür noch keine gaststättenrechliche Erlaubnis, diese wurde beantragt
An das
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Postfach 15 49
92421 Schwandorf
Persönliche Verhältnisse Stellvertreter / Stellvertreterin
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden - Belegart O - beantragt?
(Beantragung über Wohnsitzgemeinde)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt?
(Beantragung über Wohnsitzgemeinde)
Ist ein Strafverfahren anhängig?
Ist ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit anhängig?
Personalien des Stellvertreters / der Stellvertreterin
2.2 Bei Ausländern
(Erwerbstätigkeit gestattet)
Ist ein gewerberechtliches Entziehungs- und Untersagungsverfahren anhängig?
Aufenthalt und berufliche Betätigung in den letzten 3 Jahren
Aufenthaltsort (Straße, PLZ, Ort)
Wir versichern, dass die vorstehenden Fragen richtig und vollständig beantwortet wurden.
Unterschrift Antragsteller/in
Unterschrift Stellvertreter/in
Amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder ein Auszug aus dem Strafregister des Heimatstaates? *
Stellungnahme der Gemeinde
Bestehen gegen den Stellvertreter / die Stellvertreterin begründete Bedenken hinsichtlich ihrer persönlichen und gewerblichen Zuverlässigkeit (vgl. § 4 GastG)?
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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs der
§ 9 des Gaststättengesetzes
die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis prüfen zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de rreichen können.
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- an die örtliche Gemeindeverwaltung
- an die zuständige Polizeidienststelle
- an das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder