Eingegangen beim Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1 am
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
für Gaststätten mit Alkoholausschank
gemäß § 2 des Gaststättengesetzes (GastG)
Personalien des Antragstellers / der Antragstellerin
1.2 Bei Ausländern
1.3 Bei juristischen Personen
(Erwerbstätigkeit gestattet)
(Firmen- oder Vereinsname)
1.4 Antragsteller /Antragstellerin: Aufenthalt und berufliche Betätigung in den letzten 3 Jahren
Im Handels-/Genossenschafts-/Vereinsregister eingetragen?
Ort und Nummer der Eintragung
An das
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Postfach 15 49
92406 Schwandorf
Aufenthaltsort (Straße, PLZ, Ort)
3. Haben Sie oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner in den letzten 3 Jahren selbständig eine Gaststätte
betrieben?
Wenn ja, Name des Betreibers und Betriebsanschrift:
4. Persönliche Verhältnisse Antragsteller / Antragstellerin
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden - Belegart O - beantragt?
(Beantragung über Wohnsitzgemeinde)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt?
(Beantragung über Wohnsitzgemeinde)
Amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder ein Auszug aus dem Strafregister des Heimatstaates? *
Ist ein Strafverfahren anhängig?
Ist ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit anhängig?
* Ausländisches Führungszeugnis: Erforderlich bei Zuzug aus dem Ausland innerhalb der letzten drei Jahre.
Ist ein gewerberechtliches Entziehungs- und Untersagungsverfahren anhängig?
Wurde eine eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse abgegeben (§ 807 ff ZPO)?
Ist ein Verfahren beim zuständigen Insolvenzgericht anhängig?
Welche Getränke sollen abgegeben werden?
Sind Beschränkungen der täglichen Betriebszeit vorgesehen?
5. Angaben über den Betrieb
Bisheriger Name des Betriebs
Adresse der Betriebsstätte
(bei Gebäuden zusätzlich Lage bzw. Stockwerk, bei Stellplätzen zusätzliche Beschreibung)
Vorgänger/in
(Name, Anschrift)
Welche Speisen sollen abgegeben werden?
geplanter Eröffnungstermin
Sind Musikdarbietungen vorgesehen?
Sind Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufgestellt?
Ich bin Eigentümer der Betriebsstätte
Soll die Erlaubnis befristet werden?
Ich bin Pächter der Betriebsstätte
5. Befristete Erlaubnis nach § 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 GastG
Bis zu Erteilung einer endgültigen Erlaubnis wird aufgrund dieses Antrags
6. Vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG (nur bei Fortführung)
7. Anzahl und Lage der Betriebsräume
Werden die Betriebsräume unverändert weitergenutzt?
(bitte Raumverzeichnis ausfüllen)
Herrentoiletten mit Vorraum
Damentoiletten mit Vorraum
Toiletten für Beschäftigte
Bemerkungen zum Raumverzeichnis:
Freiflächen
(Biergarten, Terrassen etc.)
Ich versichere, dass die vorstehenden Fragen richtig und vollständig beantwortet wurden.
Die in den anliegenden Plänen und Zeichnungen angegebenen Maße und Verwendungszwecke der einzelnen Räume entsprechen den tatsächlichen Verhältnissen.
Die Steuerbehörden werden ausdrücklich ermächtigt, Auskünfte über meine/unsere steuerlichen Verhältnisse zu erteilen. Es ist mir / uns bekannt, dass die Ausübung des Gewerbes vor Erteilung der Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 GastG darstellt, und dass die Bearbeitung des Antrages von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann.
Ich / Wir bitte(n), die Erlaubnis zu erteilen.
Stellungnahme der Gemeinde
Bestehen gegen den Antragsteller / die Antragstellerin, dessen Ehepartner / Lebenspartner oder leitende Angestellte begründete Bedenken hinsichtlich ihrer persönlichen und gewerblichen Zuverlässigkeit
(vgl. § 4 GastG)?
Bestehen begründete Bedenken bezüglich der Räumlichkeiten oder der örtlichen Lage (vgl. § 4 GastG)?
Anmerkungen Landratsamt (Benötigte Dokumente)
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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs der §§ 2, 9, 11 des Gaststättengesetzes die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis prüfen zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Die erhobenen Daten werden an folgende Stellen im Rahmen der Anhörung weitergeleitet:
- an die örtliche Gemeindeverwaltung
- an das Finanzamt Schwandorf
- an die zuständige Polizeidienststelle
- an die Kriminalpolizei Amberg
- an die Integrierte Leitstelle Amberg (ILS)
- an das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder