Ort, Datum
Unterschrift der verantwortlichen Person
LRA SAD Stand 15-05-2018
Fleischhygiene_110_4
Vereinbarung zur Freigabe von Wildschweinschlachtkörpern nach der
Trichinenuntersuchung
Vorname
PLZ
Straße, Hausnummer
Wohnort
Telefon (tagsüber erreichbar!)
Mobiltelefon
zwischen dem Verfügungsberechtigten über den Wildschweinschlachtkörper
(nachfolgend verantwortliche Person genannt)
Name
und der Trichinenuntersuchungsstelle (TUS)
Die unterschiedlichen Angaben der jeweiligen TUS auf der nachfolgenden Seite über
· den Beginn der Trichinenuntersuchung

· das Ende der Sperrfrist

· die Feiertagsregelungen

sind Bestandteile dieser  Vereinbarung.
Die Schlachtkörper und deren Teile dürfen erst nach Ablauf der Sperrfrist in den Verkehr gebracht werden.
Ich stelle sicher, dass kein Fleisch, keine anderen Teile des Tierkörpers und keine Fleischerzeugnisse vor Ablauf der Sperrfrist an andere Lebensmittelbetriebe oder Endverbraucher abgegeben werden. Ich sichere zu, dass ich jederzeit gewährleisten kann, dass das vor dem Abschluss der Trichinenuntersuchung angelieferte Fleisch und andere Teile des Tierkörpers vollständig verfolgt werden können und das Fleisch und darauf hergestellte Erzeugnisse im FAlle eines nicht negativen Untersuchungsergebnisses vollständig und ohne versicherungsrechtliche Ansprüche der unschädlichen Beseitigung als Material der Kategorie 2 (TNP) zugeführt wird.
Die entsprechende TUS verpflichtet sich, die verantwortliche Person zu informieren, falls die  Sperrfrist nicht eingehalten werden kann.
Die verantwortliche Person oder ihr Stellvertreter verpflichten sich, bis zum Ende der Sperrfrist erreichbar zu sein.
Ort, Datum
Unterschrift Leiter TUS
Seite 1 von 2
1.   Labor Kreisbauhof Burglengenfeld, Im Fuhrtal 37,
Burglengenfeld
Die Sperrfrist für die Schlachtkörper und deren Nebenprodukte endet i. d. R.

montags um          21:00   Uhr

mittwochs um         21:00   Uhr

Bei Feiertagen werden Termine und Sperrfristen vom Probenehmer (amtlicher Tierarzt oder amtlicher Fachassistent) der verantwortlichen Person gesondert mitgeteilt.

2.   Labor Landwirtschaftsschule, Regensburger Str. 51,
Die Sperrfrist für die Schlachtkörper und deren Nebenprodukte endet i. d. R.

montags um          21:00   Uhr

mittwochs um                   Uhr

-    nach persönlicher Rücksprache mit Herrn Dr. Sikorski, Nabburg

-    Anmerkung: Mittwoch findet keine regelmäßige Untersuchung statt!

-   mittwochs um    21:00    Uhr

Bei Feiertagen werden Termine und Sperrfristen vom Probenehmer (amtlicher Tierarzt oder amtlicher Fachassistent) der verantwortlichen Person gesondert mitgeteilt.

Nabburg
3.   Labor Dienststelle Oberviechtach, Bezirksamtsstr. 7,
Oberviechtach
Die Sperrfrist für die Schlachtkörper und deren Nebenprodukte endet i. d. R.

montags um          21:00   Uhr

mittwochs um         21:00   Uhr

Bei Feiertagen werden Termine und Sperrfristen vom Probenehmer (amtlicher Tierarzt oder amtlicher Fachassistent) der verantwortlichen Person gesondert mitgeteilt.

LRA SAD Stand 15-05-2018
Fleischhygiene_110_4