Unterschrift der verantwortlichen Person
Vereinbarung zur Freigabe von Wildschweinschlachtkörpern nach der
Trichinenuntersuchung
Telefon (tagsüber erreichbar!)
zwischen dem Verfügungsberechtigten über den Wildschweinschlachtkörper
(nachfolgend verantwortliche Person genannt)
und der Trichinenuntersuchungsstelle (TUS)
Die unterschiedlichen Angaben der jeweiligen TUS auf der nachfolgenden Seite über
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den Beginn der Trichinenuntersuchung
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das Ende der
Sperrfrist
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die Feiertagsregelungen
sind Bestandteile dieser Vereinbarung.
Die Schlachtkörper und deren Teile dürfen erst nach Ablauf der Sperrfrist in den Verkehr gebracht werden.
Ich stelle sicher, dass kein Fleisch, keine anderen Teile des Tierkörpers und keine Fleischerzeugnisse vor Ablauf der Sperrfrist an andere Lebensmittelbetriebe oder Endverbraucher abgegeben werden. Ich sichere zu, dass ich jederzeit gewährleisten kann, dass das vor dem Abschluss der Trichinenuntersuchung angelieferte Fleisch und andere Teile des Tierkörpers vollständig verfolgt werden können und das Fleisch und darauf hergestellte Erzeugnisse im FAlle eines nicht negativen Untersuchungsergebnisses vollständig und ohne versicherungsrechtliche Ansprüche der unschädlichen Beseitigung als Material der Kategorie 2 (TNP) zugeführt wird.
Die entsprechende TUS verpflichtet sich, die verantwortliche Person zu informieren, falls die Sperrfrist nicht eingehalten werden kann.
Die verantwortliche Person oder ihr Stellvertreter verpflichten sich, bis zum Ende der Sperrfrist erreichbar zu sein.
1. Labor Kreisbauhof Burglengenfeld, Im Fuhrtal 37,
Die
Sperrfrist
für die Schlachtkörper und deren Nebenprodukte endet i. d. R.
Bei Feiertagen werden Termine und Sperrfristen vom Probenehmer (amtlicher Tierarzt oder amtlicher Fachassistent) der verantwortlichen Person gesondert mitgeteilt.
2. Labor Landwirtschaftsschule, Regensburger Str. 51,
Die
Sperrfrist
für die Schlachtkörper und deren Nebenprodukte endet i. d. R.
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nach persönlicher Rücksprache mit Herrn Dr. Sikorski, Nabburg
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Anmerkung:
Mittwoch findet keine regelmäßige Untersuchung statt!
Bei Feiertagen werden Termine und Sperrfristen vom Probenehmer (amtlicher Tierarzt oder amtlicher Fachassistent) der verantwortlichen Person gesondert mitgeteilt.
3. Labor Dienststelle Oberviechtach, Bezirksamtsstr. 7,
Die
Sperrfrist
für die Schlachtkörper und deren Nebenprodukte endet i. d. R.
Bei Feiertagen werden Termine und Sperrfristen vom Probenehmer (amtlicher Tierarzt oder amtlicher Fachassistent) der verantwortlichen Person gesondert mitgeteilt.