An
Landratsamt Schwandorf
- Untere Denkmalschutzbehörde -
Postfach 15 49
92406 Schwandorf
Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen!
auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 15 Denkmalschutzgesetz (DSchG).
1. Für welches Bauwerk wird die Erlaubnis beantragt?
Standort - Straße, Hausnummer
2. Jetziger Zustand des Bauwerkes
(bitte Fotos beilegen - Größe ca. 13 x 18 cm).
3. Welche Maßnahme ist beabsichtigt?
Kurze Beschreibung; ggf. Anlage beifügen:
4. Wurde für die Maßnahme gleichzeitig eine Baugenehmigung beantragt?
falls ja, für welche Maßnahme/n?
5. Wurde für das Bauwerk in den letzten 20 Jahren eine Baugenehmigung oder
denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erteilt?
falls ja, bitte Aktenzeichen der Genehmigung oder Erlaubnis angeben
6. Voraussichtliche Höhe der Gesamtkosten der Maßnahme/n?
Für die unter Punkt 3 genannte/n Maßnahme/n wird hiermit die Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG) beantragt.
nach Art. 15 Abs. 1 DSchG.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um die Anträge zu bearbeiten, die mit dem Formblatt gestellt werden. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Bayerische Bauordnung (BayBO), das Wohnungseigentumsgesetzt, die Versammlungsstättenverordnung (VStättV), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG), das Denkmalschutzgesetz (DSchG) und die dazu ergangenen Rechtsverordnungen. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.