Antrag
auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens (§ 193 BauGB)
Name
Vorname
PLZ
Straße, Hausnummer
Wohnort
Telefon (tagsüber erreichbar!)
E-Mail
Ort, Datum
Unterschrift
Fax
An den
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Bereich des Landkreises Schwandorf
Postfach 15 49

92406 Schwandorf

1.

Angaben zum Antragsteller:

Auskunft erteilen:
Doris Gotzler, Tel. 09431/471-471
E-mail: doris.gotzler@landkreis-schwandorf.de

Elfriede Kagerer, Tel. 09431/471-429
E-mail: elfriede.kagerer@landkreis-schwandorf.de

Fax: 09431/471-317

2.

Angaben über das Grundstück:

Antragsberechtigung:
(Eigentümer, Erbe, Testamentsvollstrecker, Bevollmächtiger, Hypothekengläubiger, Behörden usw.)
Beantragt wird die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über
Aufteilungsplan Nr.:
Stockwerk:
Das Gutachten wird in
-facher Ausfertigung benötigt.
Wertermittlungsstichtag
Lage des Objekts:
Straße, Hausnummer
Flurstück
Gemarkung
Eigentümer/in,
falls  nicht  mit dem/der Antragsteller/in identisch:
Name
Vorname
Straße, Hausnummer
Einverständniserklärung der Eigentümerin/des Eigentümers:
Die Eigentümerin/der Eigentümer des Grundstücks erhält gemäß § 193 Abs. 5 BauGB eine Abschrift des Gutachtens.
Aktueller Grundbuchauszug
Sonstige erforderliche Unterlagen (gegen Rückgabe)
Für die Erstellung des Gutachtens werden  Gebühren  und Auslagen gem. § 16 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV) erhoben. Eine Übersicht zu den
Gebühren finden Sie auf Seite 2 des Antrages. Im Falle einer Rücknahme des Antrages entstehen Gebühren  nach § 16 Abs. 6 der
o. g. Verordnung.
Der/Die Antragsteller/in verpflichtet sich, die anfallenden Gebühren und Auslagen zu übernehmen.
Seite - 1 -
Aktueller Lageplan (vom Vermessungsamt Nabburg)
Zweck des Gutachtens
LRA SAD Stand 15-02-2023
Baubereich_200_12

Die Gebühr ist im Regelfall wertabhängig und beträgt

Seite - 2 -
LRA SAD Stand 15-02-2023
Baubereich_200_12

1.   bei einem ermittelten Wert bis   200.000 ¤:   2.450 ¤;

2.   bei einem ermittelten Wert über 200.000 ¤:   2.600 ¤;

3.   bei einem ermittelten Wert über 300.000 ¤:   2.700 ¤;

4.   bei einem ermittelten Wert über 400.000 ¤:   2.800 ¤;

5.   bei einem ermittelten Wert über 500.000 ¤:   1.800 ¤ zuzüglich 2 v. T. des Werts;

6.   bei einem ermittelten Wert über 1.000.000 ¤ bis 10.000.000 ¤:   2.800 ¤ zuzüglich 1. v. T. des Werts;

7.   bei einem ermittelten Wert über 10.000.000 ¤:   3.200 ¤ zuzüglich 1 v. T. des Werts.

Bei abgerechneten Gutachten ab dem 01.01.2025 erhöht sich die Gesamtgebühr um die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (§ 2 Abs. 3 UStG)

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