auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens (§ 193 BauGB)
Telefon (tagsüber erreichbar!)
An den
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Bereich des Landkreises Schwandorf
Postfach 15 49
92406 Schwandorf
1.
Angaben zum Antragsteller:
Auskunft erteilen:
Doris Gotzler, Tel. 09431/471-471
E-mail: doris.gotzler@landkreis-schwandorf.de
Elfriede Kagerer, Tel. 09431/471-429
E-mail: elfriede.kagerer@landkreis-schwandorf.de
Fax: 09431/471-317
2.
Angaben über das Grundstück:
(Eigentümer, Erbe, Testamentsvollstrecker, Bevollmächtiger, Hypothekengläubiger, Behörden usw.)
Beantragt wird die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über
-facher Ausfertigung benötigt.
Eigentümer/in,
falls nicht mit dem/der Antragsteller/in identisch:
Einverständniserklärung der Eigentümerin/des Eigentümers:
Die Eigentümerin/der Eigentümer des Grundstücks erhält gemäß § 193 Abs. 5 BauGB eine Abschrift des Gutachtens.
Aktueller Grundbuchauszug
Sonstige erforderliche Unterlagen (gegen Rückgabe)
Für die Erstellung des Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gem. § 16 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV) erhoben. Eine Übersicht zu den
Gebühren finden Sie auf Seite 2 des Antrages. Im Falle einer Rücknahme des Antrages entstehen Gebühren nach § 16 Abs. 6 der
o. g. Verordnung.
Der/Die Antragsteller/in verpflichtet sich, die anfallenden Gebühren und Auslagen zu übernehmen.
Aktueller Lageplan (vom Vermessungsamt Nabburg)
Die Gebühr ist im Regelfall wertabhängig und beträgt
1. bei einem ermittelten Wert bis 200.000 ¤: 2.450 ¤;
2. bei einem ermittelten Wert über 200.000 ¤: 2.600 ¤;
3. bei einem ermittelten Wert über 300.000 ¤: 2.700 ¤;
4. bei einem ermittelten Wert über 400.000 ¤: 2.800 ¤;
5. bei einem ermittelten Wert über 500.000 ¤: 1.800 ¤ zuzüglich 2 v. T. des Werts;
6. bei einem ermittelten Wert über 1.000.000 ¤ bis 10.000.000 ¤: 2.800 ¤ zuzüglich 1. v. T. des Werts;
7. bei einem ermittelten Wert über 10.000.000 ¤: 3.200 ¤ zuzüglich 1 v. T. des Werts.
Bei abgerechneten Gutachten ab dem 01.01.2025 erhöht sich die Gesamtgebühr um die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (§ 2 Abs. 3 UStG)
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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um die Anträge zu bearbeiten, die mit dem Formblatt gestellt werden. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist das Baugesetzbuch (BauGB) und die dazu ergangenen Rechtsverordnungen. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.