Auskunft erteilen:
Doris Gotzler, Tel. 09431/471-471
E-mail: doris.gotzler@landkreis-schwandorf.de

Elfriede Kagerer, Tel. 09431/471-429
E-mail: elfriede.kagerer@landkreis-schwandorf.de

Fax: 09431/471-317
Antrag
Name
Vorname
PLZ
Straße, Hausnummer
Wohnort
Telefon (tagsüber erreichbar!)
E-Mail
LRA SAD Stand 02-06-2022
Baubereich_190_11
An den
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Bereich des Landkreises Schwandorf
Postfach 15 49
92406 Schwandorf
1.
Antragsteller:
2.
Bodenrichtwert
Fax
Firma
Der Bodenrichtwert wird für die nachfolgend genannten Objekte und Bewertungsstichtage benötigt.
1.
PLZ, Ort
Straße, Hausnummer
sonstiger Stichtag
(Es ist ausreichend, je Bewertungsobjekt Zeile a) oder Zeile b) auszufüllen.)
Bewertungsobjekt/e
Bewertungsstichtag
a)
b)
2.
PLZ, Ort
Straße, Hausnummer
sonstiger Stichtag
a)
b)
Gemarkung
Flurnummer
Gemarkung
Flurnummer
3.
PLZ, Ort
Straße, Hausnummer
sonstiger Stichtag
a)
b)
Gemarkung
Flurnummer
4.
PLZ, Ort
Straße, Hausnummer
sonstiger Stichtag
a)
b)
Gemarkung
Flurnummer
Seite 1 von 2
Ort, Datum
Unterschrift
4.
Gebühren
Bodenrichtwertauskunft
(pro Objekt und Bewertungsstichtag)
jeder weitere Wert mindestens
Bodenrichtwertliste mit Karten
für den Landkreis Schwandorf
25,00 Euro
20,00 Euro
250,00 Euro
Bodenrichtwertliste pro Stadt/Markt/Gemeinde ohne Karten
25,00 Euro
3.
Kaufpreissammlung
1.
Lfd.
Nr.
Seite 2 von 2
Gemeinde
Gemarkung(en)
Art der Nutzung
(z. B. Wohnbau, Gewerbe,
land- oder forstwirtschaftliche Flächen)
2.
3.
4.
5.
6.
Kaufpreisauskunft je Auskunft mindestens
20,00 Euro
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Antragsdaten elektronisch zu übermitteln.
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist und halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Schwandorf übertragen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte oder eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Antrags steht, erfolgt nicht.
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden:
Mit Bestätigung der Datenschutzerklärung und Absendung des Antrages übernimmt der Antragsteller die anfallenden Kosten.
Selbstverständlich können Sie den  Antrag auch weiterhin in Papierform einreichen. In diesem Fall drucken Sie bitte den Antrag aus und senden diesen unterschrieben an die genannten Adresse.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um die Anträge zu bearbeiten, die mit dem Formblatt gestellt werden. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist das Baugesetzbuch (BauGB) und die dazu ergangenen Rechtsverordnungen. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

LRA SAD Stand 02-06-2022
Baubereich_190_11