Versicherungen und Hinweise
1. Ich versichere, vorstehende Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen und vollständig gemacht zu haben. Ich bin nicht vorbestraft und es laufen keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen mich. Ich besitze keinen anderen gültigen Pass oder Passersatz.
2. Ich wurde darauf hingewiesen, dass
- ich gemäß § 49 AufenthG verpflichtet bin, gegenüber der Ausländerbehörde auf Verlangen Angaben zu meiner Identität und Staatsangehörigkeit zu machen. Gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG wird mit Freiheitsstrafe mit bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer diese Angaben nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht. Ich bin von der Ausländerbehörde gemäß § 49 AufenthG aufgefordert worden, richtige Angaben zu meiner Identität und Staatsangehörigkeit zu machen. Ich versichere, dass die Angaben im vorstehenden Antrag vollständig und richtig sind.
- ich die Entgegennahme eines ausländischen Passes oder Passersatzes sofort der Ausländerbehörde zu melden haben.
- ich meine Belange und für mich günstige Umstände, soweit sie nicht offensichtlich oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen habe und die erforderlichen Nachweise über meine persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen, Erlaubnisse und Nachweise unverzüglich beizubringen haben. Nach Ablauf der dafür von der Ausländerbehörde gesetzten Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise können unberücksichtigt bleiben.
- für die Bearbeitung des vorstehenden Antrags grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird, die auch im Falle der Rücknahme des Antrags oder der Versagung der beantragten Amtshandlung nicht wieder zurückgezahlt wird.
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- § 86 AufenthG
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- Kapitel 2 und 6 AufenthG
- § 81a AufenthG
- Kapitel 2 Abschnitt 1 AufenthV
- § 4a Absatz 1, 2 und 6 FreizügG/EU
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- § 8 Absatz 1 Nummer 3 FreizügG/EU,
- § 11 Absatz 1 FreizügG/EU i. V. m. § 86 AufenthG
- § 12a FreizügG/EU
- § 6 AZRG.
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